Anerkennung und Vollstreckung: Eintragung der Scheidung
Weil der Prozess der **Anerkennung und Vollstreckung** ausländische Scheidungsurteile in der Türkei offiziell macht. Besonders Urteile europäischer Gerichte müssen eingetragen werden, sonst gelten die Parteien weiterhin als verheiratet. Deshalb ist die Registrierung zum Schutz von Eigentums-, Erb- und Wiederverheiratungsrechten zwingend erforderlich. Außerdem hat der 2017 eingeführte Artikel 27/A des Personenstandsgesetzes eine neue Möglichkeit geschaffen. Nitekim können Parteien unter bestimmten Bedingungen die Scheidung ohne Klage administrativ eintragen lassen. Daher muss die Wahl des Verfahrens auf einer präzisen technischen Analyse der Rechtslage basieren. Weil eine falsche Verfahrenswahl direkt zu Verzögerungen und zum Verlust von Rechten führt.
Administrative Eintragung: Das Verfahren beim Personenstandsamt
Speziell die gemeinsame Zustimmung beider Ehegatten zur Registrierung bildet die Grundlage dieses Verfahrens. Weil die administrative Eintragung durch den gemeinsamen Antrag beim Konsulat oder Personenstandsamt erfolgt. Deshalb muss das ausländische Scheidungsurteil rechtskräftig sein und eine Apostille-Zertifizierung tragen. Außerdem ist es eine akademische Voraussetzung, dass das Urteil nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Nitekim wird dieser administrative Weg rechtlich unmöglich, wenn ein Ehegatte den Antrag verweigert. Daher ist bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien die gerichtliche Anerkennung und Vollstreckung der einzige Weg. Weil der administrative Prozess nur bei absolutem Konsens der Parteien schnelle Ergebnisse liefert. Folglich garantiert die vollständige Vorbereitung der Dokumente eine reibungslose Eintragung im ersten Versuch.
Gerichtliche Anerkennung und Vollstreckung: Der Weg über das Gericht
Weil ein Gerichtsbeschluss zwingend ist, wenn ein Ehegatte die Eintragung verweigert oder Vollstreckungsklauseln vorliegen. Speziell das Vollstreckungsverfahren bewirkt, dass ein ausländisches Urteil wie ein türkisches Gerichtsurteil ausgeführt wird. Deshalb ist die Einreichung der Klage beim zuständigen Familiengericht und die ordnungsgemäße Zustellung kritisch. Außerdem wird während des Prozesses nicht in der Sache selbst, sondern nur die Rechtskonformität geprüft. Nitekim führt eine Einschränkung der Verteidigungsrechte im ausländischen Urteil zur Ablehnung des Antrags. Daher ist die strikte Einhaltung der MÖHUK-Bestimmungen in jeder Phase eine technische Disziplin. Weil das rechtskräftige Gerichtsurteil an das Personenstandsamt gesendet wird und das letzte Glied bildet.
Rechtliche Risiken bei Nichtregistrierung des Scheidungsurteils
Weil Erbansprüche des ehemaligen Ehegatten bestehen bleiben, solange man in der Türkei als verheiratet gilt. Speziell für Personen, die eine neue Ehe planen, ist eine fehlende Registrierung ein unüberwindbares Hindernis. Deshalb muss der Anerkennungsprozess abgeschlossen werden, auch wenn das ausländische Urteil Jahre zurückliegt. Außerdem entstehen im Prozess der Güterteilung schwerwiegende rechtliche Konflikte durch den falschen Familienstand. Nitekim werden nicht registrierte Urteile nach türkischem Recht weiterhin als “rechtlich nicht existent” betrachtet. Daher ist der schnelle Abschluss des administrativen oder gerichtlichen Weges für die Rechtsklarheit unerlässlich. Weil Unstimmigkeiten in den offiziellen Registern die Ausübung grenzüberschreitender persönlicher Rechte direkt negativ beeinflussen.
Akademische Referenzen und Rechtsgrundlagen
1. Türkisches Personenstandsgesetz Nr. 5490, Artikel 27/A (Administratives Registrierungsverfahren).
2. Gesetz über internationales Privatrecht und Zivilprozessrecht (MÖHUK) Nr. 5718, Art. 50-59.
3. ÇELİKEL, Aysel, Internationales Privatrecht, Istanbul, Beta, 2022, S. 450.
4. DOĞAN, Vahit, Internationales Privatrecht, Ankara, Savaş, 2022, S. 360.
5. NOMER, Ergin, Internationales Privatrecht, Istanbul, 2022, S. 570.
6. Aktuelle Rechtsprechung des Kassationshofs und geltendes Familienrecht der Türkei.

